Die VWG Sonneberg

Vereinigte Wohnungsbaugenossenschaft Sonneberg eG

Wir über uns!

Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft Karl Marx Sonneberg rechtskräftig eingetragen. Das war die Geburtsstunde unserer Genossenschaft, die 1981 aus einem Zusammenschluss aller einzelnen Genossenschaften im Kreis Sonneberg hervorging und sich mit veränderter Rechtslage nach 1989 „Vereinigte Wohnungsbaugenossenschaft Sonneberg eG” nannte.

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Das VWG Verwaltungsgebäude

Genossenschaftliches Wohnen blickt auf eine lange Tradition zurück.

In einer Gesellschaft, die immer schnelllebiger wird und höchste Mobilitätsanforderungen stellt, steigt auf der anderen Seite der Wunsch nach Sicherheit und einem intakten, gepflegten Wohnumfeld mit eigentumsähnlichen Anspruch. Das Erfolgsrezept genossenschaftlichen Gedankenguts liegt deshalb vor allem in Grundsätzen wie Solidarität und Nachbarschaftshilfe. Der Stadtumbau, der durch sinkende Einwohnerzahlen auch den Rückbau von Wohnungen unumgänglich macht, bestimmt unsere Planungen.

Was macht Wohnen in einer Genossenschaft heute noch attraktiv?

Die sanierten Wohnungen in unserer Genossenschaft erfreuen sich einer regen Nachfrage und sind Ausdruck einer richtigen Verfahrensweise bei der Investition der vergangenen Jahre.
Um neue Mitglieder, gerade bei unseren jungen Mitbürgern zu gewinnen, haben wir spezielle Lösungsmodelle entwickelt, die auf die angespannte finanzielle Situation zugeschnitten sind.

Die Organe der VWG

Der Vorstand

Frank Heim

Frank Heim

Regina Harreß

Regina Harreß

Astrid Renning

Der Vorstand besteht aus drei Personen.
Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.
Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Vorstand bestellt werden.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.

Jens Petzold

Jens Petzold

Lothar Reitzammer

Torsten Müller

Anja Boller

Thomas Röthig


Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben.

Versammlung

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