Vereinigte Wohnungsbaugenossenschaft Sonneberg eG
Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft Karl Marx Sonneberg rechtskräftig eingetragen. Das war die Geburtsstunde unserer Genossenschaft, die 1981 aus einem Zusammenschluss aller einzelnen Genossenschaften im Kreis Sonneberg hervorging und sich mit veränderter Rechtslage nach 1989 „Vereinigte Wohnungsbaugenossenschaft Sonneberg eG” nannte.
In einer Gesellschaft, die immer schnelllebiger wird und höchste Mobilitätsanforderungen stellt, steigt auf der anderen Seite der Wunsch nach Sicherheit und einem intakten, gepflegten Wohnumfeld mit eigentumsähnlichen Anspruch. Das Erfolgsrezept genossenschaftlichen Gedankenguts liegt deshalb vor allem in Grundsätzen wie Solidarität und Nachbarschaftshilfe. Der Stadtumbau, der durch sinkende Einwohnerzahlen auch den Rückbau von Wohnungen unumgänglich macht, bestimmt unsere Planungen.
Die sanierten Wohnungen in unserer Genossenschaft erfreuen sich einer regen Nachfrage und sind Ausdruck einer richtigen Verfahrensweise bei der Investition der vergangenen Jahre.
Um neue Mitglieder, gerade bei unseren jungen Mitbürgern zu gewinnen, haben wir spezielle Lösungsmodelle entwickelt, die auf die angespannte finanzielle Situation zugeschnitten sind.
Der Vorstand besteht aus drei Personen.
Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.
Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Vorstand bestellt werden.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.
Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben.
Vereinigte
Wohnungsbaugenossenschaft
Sonneberg eG
Montag: 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr